Regel 141: Strafbänke


Das Spielfeld muss mit zwei Strafbänken bestückt sein.
Die Strafbänke müssen mindestens 4 m lang und 1,5 m in der Raumbreite betragen.
Jede Strafbank muss für mindestens 5 Spieler Platz bieten.
Die Strafbänke werden so platziert, dass sie beidseits des offiziellen Punktrichters und gegenüber der Spielerbänke stehen.
  • Die Strafbänke müssen gegen den Zutritt von unbefugten Personen (andere Personen als die bestraften Spieler und die Strafbank-Betreuer) geschützt sein.
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