Regel 140: Spielerbänke


Das Spielfeld muss mit zwei identischen Spielerbänken bestückt sein, welche ausschliesslich durch die Spieler in Ausrüstung und die Offiziellen der beiden Teams benützt werden.
Die Spielerbänke liegen im Bereich der Neutralen Zone, eine pro Spielfeldhälfte.
Die Spielerbänke müssen so platziert sein, dass sie unmittelbar an der Eisfläche und gegenüber der Strafbänke gelegen sind.
Die Spielerbänke müssen voneinander einen genügend grossen Abstand aufweisen und sind nötigenfalls mit entsprechenden baulichen Massnahmen gegeneinander abzugrenzen. Der mühelose Zugang zu den Spielergarderoben muss gewährleistet sein.
Der seitliche Abstand der Spielerbänke von der Mittellinie soll 2 m betragen.
Die Länge jeder Spielerbank in Richtung der Verteidigungszone ist auf 12 m beschränkt.
Die Spielerbänke müssen mindestens 10 m in der Lange und 1,5 m in der Raumbreite betragen.
Jede Spielerbank muss mindestens für 16 Spieler und 6 Team-Offizielle Platz bieten.
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