Regel 142: Torrichter-Gehäuse


Damit die Torrichter nicht durch äussere Einflüsse behindert werden, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Für die Torrichter sind auf jeder Seite des Spielfeldes, hinter den Banden und hinter dem Schutzglas, in der Achse des Tores abgeschirmte Gehäuse aufzustellen.
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