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Regel
142: Torrichter-Gehäuse
Damit die Torrichter nicht durch äussere Einflüsse behindert werden, müssen entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden.
Für die Torrichter sind auf jeder Seite des Spielfeldes, hinter den Banden und hinter dem
Schutzglas, in der Achse des Tores abgeschirmte Gehäuse aufzustellen. | Vorherige | Nächste | |