Regel 130: Tore


Die Tore müssen in der Mitte der Torlinien platziert sein.
Die Torpfosten weisen folgende Abmessungen auf:
Höhe (Innenmass): 122 cm, von der Eisfläche gemessen;
Breite (Innenmass): 183 cm.

Die Querstange verbindet die beiden Torpfosten. Das gesamte Tor muss aus einer geprüften Konstruktion und aus geprüften Material bestehen.
Der Durchmesser der Querstange beträgt 5 cm.

An der Rahmenkonstruktion des Tores sind Netze angebracht, die den Puck gegebenenfalls innerhalb des Tores zurück halten.
Abmessungen: Tiefe min. 60 cm oben, max. 122 cm unten.

Die Farbe der Torpfosten und der Querstange ist rot.
Die Farbe der restlichen Konstruktion und der Netze ist weiss.
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