Regel 415: Torhüterwechsel während eines Spielunterbruchs


Während eines Spielunterbruches ist es dem Torhüter nicht erlaubt zur Spielerbank zu gehen, ausgenommen bei einem Wechsel oder während einer Auszeit.
Sobald des Spiel nach einem Spielunterbruch wieder aufgenommen wurde, kann der Torhüter wieder wechseln.
Torhüter kann durch einen Spieler ausgewechselt werden und auch wieder zurück wechseln.
Bei einem Verstoss gegen diese Regel, erhält der fehlbare Torhüter eine:
    Kleine Bankstrafe (Regel 592)
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