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Regel
512: Zusammenfallende Strafen
Werden beim gleichen Spielunterbruch gegen beide Teams eine gleiche Anzahl Strafen
(Kleine Strafen, Grosse Strafen oder Matchstrafen) ausgesprochen, spricht man von:
- "Zusammenfallenden Strafen"
Werden solche Strafen ausgesprochen, erfolgt ein sofortiger Ersatz der bestraften
Spieler auf dem Spielfeld.
Die ”zusammenfallenden Strafen” verursachen keine ”Unterzahl”. Sie werden wie ”Aufgeschobene
Strafen” behandelt.
Falls die bestraften Spieler nicht vom Rest des Spieles ausgeschlossen werden, müssen
sie sich auf die Strafbank begeben. Diese Spieler können erst nach dem nächsten Spielunterbruch,
nach Ablauf ihrer Strafe, auf das Eis zurückkehren.
Es gibt nur eine Ausnahme zu dieser Regel:
Spielen beide Teams mit Vollbestand und es wird beim gleichen Spielunterbruch pro
Team nur je eine Kleine Strafe pro Spieler ausgesprochen, werden die bestraften
Spieler auf dem Spielfeld nicht ersetzt.
- Kleine Strafen und Kleine Bankstrafen werden unter dieser Regel als gleichwertig
betrachtet.
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