Regel 512: Zusammenfallende Strafen


Werden beim gleichen Spielunterbruch gegen beide Teams eine gleiche Anzahl Strafen (Kleine Strafen, Grosse Strafen oder Matchstrafen) ausgesprochen, spricht man von:
  • "Zusammenfallenden Strafen"
Werden solche Strafen ausgesprochen, erfolgt ein sofortiger Ersatz der bestraften Spieler auf dem Spielfeld.
Die ”zusammenfallenden Strafen” verursachen keine ”Unterzahl”. Sie werden wie ”Aufgeschobene Strafen” behandelt.
Falls die bestraften Spieler nicht vom Rest des Spieles ausgeschlossen werden, müssen sie sich auf die Strafbank begeben. Diese Spieler können erst nach dem nächsten Spielunterbruch, nach Ablauf ihrer Strafe, auf das Eis zurückkehren.
Es gibt nur eine Ausnahme zu dieser Regel:
Spielen beide Teams mit Vollbestand und es wird beim gleichen Spielunterbruch pro Team nur je eine Kleine Strafe pro Spieler ausgesprochen, werden die bestraften Spieler auf dem Spielfeld nicht ersetzt.
  • Kleine Strafen und Kleine Bankstrafen werden unter dieser Regel als gleichwertig betrachtet.
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