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Regel
472: Torschütze und Mithelfer eines erzielten Tores
In der Torschützenliste wird das erzielte Tor dem Spieler gutgeschrieben, der den Puck in
das gegnerische Tor hineingespielt hat.
Jedes erzielte Tor zählt in der Torschützenliste einen Punkt.
Spieler, die unmittelbar an der Spielphase zur Erzielung des Tores beteiligt waren, erhalten
einen "Mithelfer-Punkt" gutgeschrieben.
Für ein erzieltes Tor können nicht mehr als zwei "Mithelfer" bezeichnet werden.
Jeder "Mithelfer-Punkt" zählt in der Torschützenliste einen Punkt. | Vorherige | Nächste | |