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Regel
418: Verhütung von Infektionen
Ein Spieler, der blutet oder durch einen gegnerischen Spieler mit Blut verschmiert wurde,
gilt als "verletzter Spieler".
Er hat das Spielfeld unverzüglich zwecks Behandlung und/ oder Reinigung zu verlassen.
Widersetzt sich ein Spieler gegen diese Regel, erhält er eine:
Kleine Strafe (Regel 571)
Ein solcher Spieler darf erst wieder auf das Spielfeld zurückkehren, wenn:
- die Wunde vollständig geschlossen und mit geeignetem Verbandmaterial versorgt
ist
- sämtliche Blutreste vom Körper des Spielers entfernt bzw. mit Blut verschmierte
Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände gereinigt oder ersetzt wurden.
Sind das Spielfeld oder Einrichtungen des Spielfeldes mit Blut beschmutzt, veranlasst der
Schiedsrichter, dass die Blutreste unmittelbar nach dem ersten Spielunterbruch vom Eisreinigungspersonal
entfernt werden. | Vorherige | Nächste | |