Regel 210: Ausrüstung


Die Ausrüstung der Spieler und der Torhüter besteht aus Stöcken, Schlittschuhen, Schutzausrüstungen und Uniformen.
Die gesamte Schutzausrüstung, mit Ausnahme von Handschuhen, Kopfschutz und Beinschoner der Torhüter, muss vollständig unter dem Dress getragen werden.
VorherigeNächste