Regel 161: Schiedsrichter- und Linienrichter-Garderoben


Den Spiel-Offiziellen muss eine separate Garderobe zur Verfügung gestellt werden, welche mit Bänken oder Stühlen, einer Toilette und einer Dusche ausgerüstet sein muss.
Die Nutzung dieser Einrichtungen steht ausschliesslich den Spiel-Offiziellen zu.
VorherigeNächste