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Regel
153: Rote und Grüne Signallampen
Hinter jedem Tor müssen elektrische Lampen angebracht werden, welche folgende Situationen
signalisieren:
- Die rote Lampe wird manuell durch den Torrichter betätigt, falls aus seiner Sicht
der Puck die Torlinie komplett überquert hat.
- Die grüne Lampe leuchtet automatisch, in Abhängigkeit mit der Matchuhr, wenn
der offizielle Spielzeitnehmer die Spielzeit stoppt, oder sie zeigt das Ende eines
Spieldrittels an.
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