Regel 153: Rote und Grüne Signallampen


Hinter jedem Tor müssen elektrische Lampen angebracht werden, welche folgende Situationen signalisieren:
  • Die rote Lampe wird manuell durch den Torrichter betätigt, falls aus seiner Sicht der Puck die Torlinie komplett überquert hat.
  • Die grüne Lampe leuchtet automatisch, in Abhängigkeit mit der Matchuhr, wenn der offizielle Spielzeitnehmer die Spielzeit stoppt, oder sie zeigt das Ende eines Spieldrittels an.
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