Regel 130: Tore


Die Tore m�ssen in der Mitte der Torlinien platziert sein.
Die Torpfosten weisen folgende Abmessungen auf:
H�he (Innenmass): 122 cm, von der Eisfl�che gemessen;
Breite (Innenmass): 183 cm.

Die Querstange verbindet die beiden Torpfosten. Das gesamte Tor muss aus einer gepr�ften Konstruktion und aus gepr�ften Material bestehen.
Der Durchmesser der Querstange betr�gt 5 cm.

An der Rahmenkonstruktion des Tores sind Netze angebracht, die den Puck gegebenenfalls innerhalb des Tores zur�ck halten.
Abmessungen: Tiefe min. 60 cm oben, max. 122 cm unten.

Die Farbe der Torpfosten und der Querstange ist rot.
Die Farbe der restlichen Konstruktion und der Netze ist weiss.
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